Gasnetzentgelte 2023 deutlich gestiegen
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GEG-Novelle sorgt für Unruhe

Ein vor kurzem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-Novelle 2023) und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien bereitet der Gasbranche Sorgen. Laut Entwurf sollen schon ab dem 1. Januar 2024 neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Der Einbau von Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erdgas oder Öl betrieben werden, wäre demnach nicht mehr erlaubt.

Andreae: Es braucht praxistaugliche Leitplanken
In einem Statement unterstrich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die Bedeutung einer erfolgreichen Wärmewende für das Gelingen der Energiewende. Sie begrüße daher, dass die Bundesregierung nun konkrete Pläne für den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung erarbeite. „Der nun bekannt gewordene Gesetzentwurf enthält richtigerweise den Ansatz, mehr Erneuerbare Energien in den Wärmemarkt zu bringen. Hierzu braucht es nun praxistaugliche Leitplanken. Der Gesetzentwurf enthält allerdings zu viele Detailvorgaben, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung unnötig erschweren und hohe Kosten verursachen“, so Andreae. Aus Sicht des BDEW fokussiere sich die Bundesregierung in der Wärmewende zu stark auf Wärmepumpen.

VKU befürchtet „ungewollte Vollbremsung“
Für den Verband kommunaler Unternehmen VKU kommen die geplanten Regelungen für neue Heizungen einer „ungewollten Vollbremsung“ gleich. Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing führten sie „sowohl bei Gebäudeeigentümern als auch bei Energieversorgungsunternehmen zu enormen Unsicherheiten. Denn die erlaubten Heizungstechnologien werden sich so, gerade im Bestand, nicht 1:1 und schon gar nicht sofort realisieren lassen.“

Dagegen würden die effiziente Nutzung und schrittweise, bedarfsgerechte Transformationsplanung kommunaler Gasnetze – ein wichtiges Asset der Energie- und Wärmewende mit Millionen angeschlossenen Kunden – de facto von vornherein ausgeschlossen beziehungsweise ignoriert. Die Konsequenz: Steigende Kosten für Gebäudeeigentümer und Zurückhaltung von klimapolitisch dringend erforderlichen Investitionen, so Liebing. Der VKU plädiere daher für mehr Technologieoffenheit und bei der Option „grüne Gasheizung“ für zwingend ausreichende Übergangsfristen zur Versorgung mit Wasserstoff und Biomethan.
BürgerGas beendet Strom- und Gasvertrieb
Zum 30. Juni 2023 wird die BürgerGas GmbH (BürgerGas) selbstbestimmt aus dem Energiemarkt austreten. Darüber hatte Dr. Tilmann Haar, Gründer und Geschäftsführer von BürgerGas, seine bundesweit 50.000 Gas- und Stromkunden in einem persönlichen Schreiben vor kurzem informiert. „Die Entscheidung für den Marktaustritt fällt aus einer Position der finanziellen Stärke und Unabhängigkeit“, so Dr. Haar in der Mitteilung an die Presse. Weder das Unternehmen noch die Marke noch die Kunden würden an einen Wettbewerber verkauft, heißt es weiter.

Dr. Haar begründet seinen Entschluss zusammengefasst mit dem radikalen Marktumbruch und der gesetzlichen Regulierungsflut infolge der Energiepreiskrise. Es sei ihm jedoch wichtig gewesen, „die Kundinnen und Kunden in der schlimmsten Phase der Preisexplosionen im Winter 22/23 mit vernünftigen Preisen weiter zu beliefern“. Auch jetzt werde die Belieferung nicht kurzfristig beendet, sondern  ... weiterlesen »
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