GasvNeukalkulation finaler Gasnetzentgelte für 2023 erforderlich?
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Neukalkulation finaler Gasnetzentgelte für 2023 erforderlich?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie deutlich die Teuerung der Gasnetzentgelte für 2023 vorläufig ausfällt, warum deren Neukalkulation zum neuen Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich wird und ob Haushalte in Homeoffice-Zeiten mehr oder weniger geheizt haben, das erfahren Sie im aktuellen Newsletter Gasvertrieb. |
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Gasnetzentgelte 2023 steigen vorläufig deutlich
Nach Auswertung aller von der GET AG erfassten vorläufig veröffentlichter Preisblätter zeichnet sich im bundesweiten Mittel ein deutlicher Anstieg für die Kosten der Gasnetznutzung im kommenden Jahr ab. Rund vier von fünf Gasnetzbetreibern erhöhen die Durchleitungsgebühren für die nachfolgend betrachteten Liefersituationen um mindestens 3 Prozent (%).
Ein Haushaltskunde mit Standardlastprofil (SLP) und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh in der Niederdruckstufe zahlt im bundesweiten Durchschnitt* ab 2023 netto rund 386,80 Euro pro Jahr (€/a) beziehungsweise 1,934 ct/kWh. Das entspricht im Vergleich zu 2022 einer mittleren Abweichung* bundesweit von +17,92 % bzw. +60,22 €/a (netto). Während nur sieben Gasnetzbetreiber die Kosten** für die Netznutzung vorläufig konstant halten, sinken sie bei 33 Gasnetzbetreibern um mehr als 3 % - bei der Gasversorgung Miltenberg-Bürgstadt um 15,92 %.
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Screenshot Cockpit vorläufige Entwicklung der Entgelte im Gasverteilnetz für SLP-Kunden mit 20.000 kWh in Niederdruckstufe ab 2023 |
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In den Gebieten von 552 Gasnetzbetreibern müssen sich Haushaltskunden hingegen auf um mindestens 3 % steigende Netznutzungskosten einstellen. Die Teuerung im Vergleich zu 2022 beläuft sich bei der Stadtwerke Teterow GmbH auf 68,98 %. Auch größere Verteilnetzbetreiber erhöhen teilweise deutlich: So z.B. die E.DIS Netz GmbH (+49,24 %), die Bayernwerk Netz GmbH (+37,95 %), die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas GmbH (+33,28 %), die Westnetz GmbH (+31,65 %), Netze BW GmbH (+29,72 % oder die Schleswig-Holstein Netz GmbH (+27,62 %).
Preisänderungen ergeben sich u.a. auch durch Netzbetreiberwechsel. So verpachten die Stadtwerke Werdohl GmbH und die Stadtwerke Plettenberg GmbH ihre Netze an die ENERVIE Vernetzt GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
Ein Gewerbekunde mit SLP und einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh bei 50 kW in der Niederdruckstufe hat im bundesweiten Durchschnitt* künftig netto rund 1.590 €/a bzw. 1,590 ct/kWh zu entrichten. Das entspricht einer mittleren Abweichung um +20,08 % bzw. +271,14 €/a (netto). 42 Gasnetzbetreiber senken die Durchleitungsentgelte um mehr als 3 %, wohingegen eine Teuerung um mindestens 3 % in Gebieten von 556 Gasnetzbetreibern zum kommenden Jahr ansteht.
Für einen Großkunden mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von 5 Gigawattstunden bei 2.250 kW in der Mitteldruckstufe fallen im bundeweiten Durchschnitt* netto ab dem kommenden Jahr circa 54.000 €/a bzw. 1,08 ct/kWh an. Die mittlere Abweichung zum aktuellen Preisniveau beläuft sich damit auf ein Plus von 20,3 % bzw. rund 9.193 €/a (netto). Während 33 Gasnetzbetreiber den Beispiel-Großkunden in ihren Gebieten bezüglich der Kosten für die Durchleitung von Gas um mehr als 3 % entlasten, ist das Gegenteil in den Gebieten von 560 Gasnetzbetreibern der Fall.
* Der Durchschnitt wurde über die Anzahl aller relevanten Postleitzahlen (PLZ) der Erhebungsbasis gebildet, ohne deren Größe in der Fläche oder die Anzahl von relevanten Marktlokationen zu berücksichtigen. Gab es mehrere Netzbetreiber oder Ortskombinationen je PLZ, ging der gemittelte Wert in die Durchschnittsermittlung ein. ** In die Kostenbetrachtung flossen die Arbeits-, Grund- und ggf. Leistungspreise sowie die von den Netzbetreibern ausgewiesenen Kosten für die Messdienstleistung für konventionelle Zähler bei jährlicher Abrechnung ein.
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Finale Gasnetzentgelte 2023: Neuberechnung erforderlich?
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Gasverteilnetzbetreibern droht eine neue Kalkulationsrunde zur Bestimmung der Entgelte für die Durchleitung von Erdgas ab 2023 und Energievertrieben damit weiterhin Ungewissheit für die endgültige Kostenlage zum neuen Jahr. Die Beschlusskammer 9 (BK9) der Bundesnetzagentur hat nämlich den auf dem deutschen Erdgasmarkt tätigen Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) mit Beschluss vom 25. Oktober 2022 genehmigt, eine Neuberechnung des so genannten Referenzpreises für das Jahr 2023 (REGENT-Neuberechnung 2023, BK9-22/615) vorzunehmen, da Kosten stärker gestiegen seien als im Mai dieses Jahres prognostiziert. Zuvor hatte u.a. der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass eine Neuberechnung des Referenzpreises von Seiten der FNB dazu führen würde, dass auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte neu kalkulieren müssen. Dies hätte Auswirkungen und könnte zu kommerziellen Risiken für Marktteilnehmer führen, weil diese die gestiegenen Kosten dann ab Neujahr nicht rechtzeitig weitergeben könnten. Hinsichtlich des Zeitplans zur Umsetzung erachtet die Beschlusskammer eine Neuberechnung im Verlauf des November 2022 und eine Veröffentlichung spätestens Ende November 2022 als probates Vorgehen. „Hiermit soll sichergestellt werden, dass auch die in der Kaskade nachgelagerten Netzbetreiber ihre finalen Netzentgelte zum Jahresende noch rechtzeitig neu berechnen können, was auch vom VKU in seiner Stellungnahme gefordert wurde. Eine Neuveröffentlichung der Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber zum Ende November stünde somit den Regelungen in § 7 Ziffer 5 KoV nicht entgegen“, heißt es in dem Beschluss der BK9. Sollte ein alternatives Szenario nicht greifen, bei dem die Fernleitungsnetzbetreiber in staatliche Hilfen einbezogen würden, um die im Mai nicht prognostizierten Kosten zu kompensieren, dann haben Lieferanten mit den vorläufig von den Gasverteilnetzbetreibern veröffentlichten Preisblättern noch keine verlässliche Kalkulationsbasis. Wir informieren unsere Kunden im Cockpit wie gewohnt im Netzentgeltticker über die Veröffentlichungslage und den Erfassungsstand der endgültigen Preisblätter.
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Bürgerstrom und -Ökogas für Berlin
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Eine Kooperation der Berliner KlimaFirst GbR mit der Bürgerwerke eG, einem Verbund mit mehr als 100 Bürgerenergiegemeinschaften aus ganz Deutschland, soll Mietern, Haushalten und Unternehmen ab sofort die Versorgung mit Ökostrom und Biogas aus Bürgerhand ermöglichen. Wie es von Seiten der Anbieter heißt, werde der so genannte Bürgerstrom durch Bürgerenergieanlagen sowie einem deutschen Wasserkraftwerk erzeugt und sei damit 100 % echter Ökostrom. BürgerÖkogas bestehe wahlweise zu 5, 10 oder 100 % aus Biogas. Dieses werde ausschließlich aus organischen Reststoffen, die ohnehin anfallen, hergestellt. Es würden weder Energiepflanzen noch Produkte aus Tierhaltung eingesetzt, so die Angaben.
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Versorger-Fusion von ENERGIERIED und GGEW wird konkreter
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Für die gemeinsame Zukunft der beiden südhessischen Energieversorger GGEW AG (GGEW) und ENERGIERIED GmbH & Co. KG (ENERGIERIED) ist im September eine wichtige Richtungsentscheidung getroffen worden. Die Aufsichtsräte der beiden Unternehmen hatten laut Mitteilung einstimmig grünes Licht zu einer Fusion gegeben. Wenn alles nach Plan verlaufe und die Kommunalpolitik zustimme, könne mit einer Verschmelzung im Spätsommer 2023 gerechnet werden… weiterlesen »
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In den Pandemiejahren 2020 und 2021 haben deutsche Haushalte trotz vermehrtem Homeoffice temperaturbereinigt weniger geheizt und weniger für Heizenergie ausgegeben. Die klimaschädlichen Kohlendioxid(CO2)-Emissionen sind temperaturbereinigt nur leicht um ein beziehungsweise drei Prozent gesunken; zur Erreichung der Klimaziele hätten sie deutlich stärker zurückgehen müssen. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Wärmemonitors für die Jahre 2020 und 2021, den das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der Daten des Immobiliendienstleisters ista berechnet. Sie basieren auf den Heizkostenabrechnungen von circa 250.000 Mehrparteienhäusern in Deutschland.
„Der Rückgang des Heizenergiebedarfs in der Pandemie hat uns überrascht. Schließlich waren über beide Jahre die Menschen aufgrund von Homeoffice, Lockdowns und Kurzarbeit mehr zu Hause. Dennoch ist temperaturbereinigt rund ein Prozent weniger geheizt worden“, berichtet DIW-Ökonomin Franziska Schütze. „Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Gebäudesektor trotz eines leichten Rückgangs nach wie vor zu viel Kohlendioxid emittiert.“ Mehr Anstrengungen zur CO2-Einsparung sind laut DIW dringend nötig.
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DIW: Energiekrise bringt neue Herausforderungen Die aktuelle Energiekrise erhöht ihrerseits den Druck, Heizenergie zu sparen. „Die hohen Heizkosten werden viele private Haushalte stark belasten. Zwar versucht die Regierung gegenzusteuern. Doch neben diesen kurzfristigen Entlastungen sind jetzt verstärkt langfristige Investitionen notwendig, wie energieeffiziente Gebäudesanierungen und Heizungswechsel, vor allem zu erneuerbaren Energien“, schlussfolgert Studienautorin Schütze. „Dies wäre im Sinne der privaten Haushalte und des Klimaschutzes gleichermaßen.“
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Impressum
get AG · Registergericht: Amtsgericht Leipzig · Handelsregisternummer: HRB 17157 · Vorstände: Dr. Christian Backmann, Dipl.-Inf. Lars Quiring · Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Arnd Pölert · Copyright © 2000-2022 GET AG. All rights reserved. |
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