Gasvertrieb im Spannungsfeld neuer Maßnahmen
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§ 9 EnSikuMaV bringt Mitteilungspflicht für GVU
Lieferanten von leitungsgebundener Wärme oder Gas müssen ihre Kund:innen noch in diesem Monat über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, über die Auswirkungen der aktuellen und möglicherweise noch kommenden Energiepreissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale informieren. Das geht, wie von uns berichtet, aus dem § 9 der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) hervor, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist.

Konkret sind Endverbrauchern verbrauchsbezogen die voraussichtlichen Kosten unter Berücksichtigung der jeweiligen Grundversorgungstarife zum Stand 1. September 2022 sowie Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial unter der Annahme darzulegen, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 % zu erwarten ist.
 
Unterstützung mit Services der GET AG
Sie verfügen nicht über die Informationen zum Preisniveau der relevanten Grundversorgungstarife in den Netzgebieten Ihrer Endkund:innen und wollen automatisch über Tarifänderungen informiert werden? Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail an vertrieb@get-ag.com, denn wir haben mehrere Lösungen zu Ihrer Unterstützung parat.
Heiztrend weg vom Gas setzt sich fort
Heizen mit Gas verliert beim Planen neuer Wohngebäude in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, ist der Anteil der im 1. Halbjahr 2022 genehmigten Wohngebäude, die primär mit Gas geheizt werden sollen, gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9 Prozentpunkte gefallen. Damit setze sich ein schon länger andauernder Trend fort, ohne dass der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Gasknappheit sich bis dato eindeutig in der Entwicklung niedergeschlagen hätten. Zu den genauen Zahlen… weiterlesen »
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