Die Bundesregierung ringt darum, Verbraucher:innen sowie Unternehmen angesichts der großen Herausforderungen und Schwierigkeiten auf den Energiemärkten gut durch die kommende Zeit und die gegenwärtige Krise zu bringen. Teilweise recht kurz vor dem Beginn der neuen Heizperiode eingeführte Verordnungen und angekündigte, noch zu konkretisierende, Maßnahmen sollen Belastungen abfedern, aber auch Anreize für Energieeinsparungen geben. Das bringt neue Anforderungen und Aufwände für Unternehmen der Gasversorgung sowie für ihre Dienstleister mit sich.
Umlagen- und Entgeltlast steigt zum Oktober
Zum 1. Oktober hat die Bundesregierung zwei neue Gasumlagen eingeführt. Gaslieferanten müssen nun in den jeweiligen Vertragsverhältnissen sondieren, ob sie die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG auch an all ihre Endverbrauch:innen weitergeben können, denn für Verträge mit Festpreisen oder Preisgarantien gibt es diesbezüglich Vorbehalte. Die Gasbeschaffungsumlage wurde von der Trading Hub Europe GmbH (THE) zunächst auf netto 2,419 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) festgesetzt – die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG auf netto 0,059 ct/kWh. Wie von THE weiterhin bekanntgegeben wurde, werden in den kommenden zwölf Monaten ab Oktober wieder Bilanzierungsumlagen erhoben, sowie eine höhere Konvertierungsumlage und ein höheres VHP-Entgelt fällig. Das Konvertierungsentgelt bleibt hingegen konstant.