Nachdem der Deutsche Bundestag am 28. April 2022 das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ beschlossen hatte, muss dieses nur noch den Bundesrat passieren - mit einer Verhandlung ist bis zum 20. Mai 2022 zu rechnen. Es ergibt sich damit akuter
Handlungsbedarf für Stromversorger! Gleichwohl erwartet der BDEW nur eine preisdämpfende Wirkung durch die Weitergabe
und regt Steuersenkungen an.
Die GET AG hat bereits in ihren Datenbanken den Wert für die EEG-Umlage zum 1. Juli auf den Wert „0 ct/kWh“ gesetzt. Kunden sind mit dem Cockpit oder unseren weiteren Tools und Services damit frühzeitig in der Lage, ihre Tarifkalkulationen für Neu-, Bestands- oder Bündelkunden sowie Marktanalysen in Hinblick auf die vorgezogene Umlagen-Absenkung vorzunehmen. Selbstverständlich verfolgen wir das weitere Gesetzgebungsverfahren.