Im Juni hat die Bundesregierung ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Neben der temporären Mehrwertsteuersenkung sieht dieses unter anderem auch eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) in 2021 und auf 6,0 ct/kWh in 2022 durch einen Zuschuss von Bundesmitteln vor - teilweise gegenfinanziert aus den Einnahmen des nationalen Emissionshandels gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Derzeit liegt die Umlage bei 6,756 ct/kWh.
Bereits im Mai hatte
Agora Energiewende davor gewarnt, dass die Ökostromumlage ohne aktives politisches Handeln im nächsten Jahr auf 8,6 ct/kWh steigen dürfte und damit Haushalte zusätzlich belasten könnte. Die Experten des ThinkTank hatten ihrerseits vorgeschlagen, einen Zuschuss von 5 ct/kWh aus dem Bundeshaushalt zu verwenden, um die EEG-Umlage in etwa zu halbieren.
Kurzstudie: Absenkung der EEG-Umlage auf null kurzfristig möglich
Einen anderen Vorschlag zur Strompreisentlastung unterbreiteten Anfang Juli die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) sowie die Stiftung Umweltenergierecht in einer gemeinsamen Kurzstudie: Sie schlagen die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor, wobei zur Gegenfinanzierung in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden soll, was zu einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 ct/kWh führen könne.
Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer sei es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen, heißt es von Seiten der Studienautoren. Die Kurzstudie untersucht in zwei Umsetzungsszenarien unterschiedliche Effekte auf den Bundeshaushalt und steht auf der Website der dena
zum Donwload bereit.