BK9-22-615 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Genehmigung der Neuberechnung des Referenzpreises für das Jahr 2023 (REGENT-Neuberechnung 2023)

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 41 Abs. 6 lit. a der Richtlinie 2009/73/EG i.V.m. Art. 12 Abs. 3 lit. b und Art. 32 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) abgeschlossen. Das Verfahren dient der Genehmigung der Neuberechnung des Referenzpreises für das Jahr 2023 durch die im deutschen Marktgebiet tätigen Fernleitungsnetzbetreiber.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 25.10.2022 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 21/2022 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Im Verlaufe des Verfahrens hat die Beschlusskammer 9 den Marktteilnehmern vom 27.09. bis zum 11.10.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

BK9-22/615

Konsultation des Festlegungsentwurfs

Stand:26.10.2022

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