Bundestagsbeschluss: EEG-Umlage schon zum 1. Juli auf „Null“

Der Deutsche Bundestag hat gestern nach zweiter und dritter Beratung den „Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundesrat zur Verhandlung im Mai weitergeleitet, dessen Zustimmung es noch Bedarf.

Dazu erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in einer Pressemitteilung seines Hauses: „Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Zugleich ist es ein wichtiger Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Ziel: spürbare Kostenentlastung der Verbraucher
Der Koalitionsvertrag sieht laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem gestern beschlossenen Gesetz werde die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes sei es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli, die sich auch auf Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung erstrecken soll. Zeitgleiche Preisanpassungen bzw. Saldierungen von Kosten sollen nach dem Willen der Gesetzgeber nicht erlaubt sein, um Transparenz zu wahren.

Abschaffung der EEG-Umlage dämpft Preisanstieg
Aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage eine wichtige Maßnahme, um Haushalte und viele Gewerbekunden vor zu starken Belastungen zu schützen. Allerdings könne laut Verbandsmitteilung diese Maßnahme die extrem gestiegenen Beschaffungskosten allein nicht ausgleichen.

Dazu erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Seit Beginn des vergangenen Jahres haben sich die Großhandelspreise für Strom mehr als verdreifacht. Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger über mehrere Jahre kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kundinnen und Kunden an. Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise in den Tarifen niederschlagen.“

BDEW bringt Steuersenkungen ins Spiel
Um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu dämpfen, seien Andreae zufolge weitere Maßnahmen notwendig. „So sollte die Bundesregierung zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sollte weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden“, so Andreae.

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