Versorgungssicherheit: Gasspeichergesetz passiert Bundestag

Der Bundestag hat am 25. März 2022 nach 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) zugestimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter sollen die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge eingedämmt werden, heißt es von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Dazu erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einer Mitteilung gegenüber der Presse: „Wir haben bereits seit Ende des vergangenen Jahres daran gearbeitet, die Gasspeicher aufzufüllen, um die Versorgungssicherheit zu sichern und die Speicherstände zu stabilisieren. Für den nächsten Winter müssen wir aber auch regulatorisch mehr tun. Das Gasspeichergesetz ist hierfür ein wichtiges Instrument. Wir arbeiten parallel mit ganzer Kraft und hohem Tempo daran, unsere Energieabhängigkeit von Russland zu reduzieren. Wir müssen mehr denn je den Erneuerbaren Ausbau und die Steigerung der Energieeffizienz vorantreiben und parallel unsere Lieferwege diversifizieren.“

Deutschland verfüge laut BMWK in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichten aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setze allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt seien. Die Füllstände der Speicher seien im Winter 2021/2022 historisch niedrig gewesen – auch deswegen seien die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark gestiegen. In einem mehrstufigen Verfahren soll nach BMWK-Angaben zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht würden, griffen zusätzliche Instrumente, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden.

Gasspeichergesetz soll am 1. Mai in Kraft treten
Konkret soll laut Mitteilung des BMWK die Trading Hub Europe GmbH als Marktgebietsverantwortliche und Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen: zum 1. Oktober zu 80 Prozent zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Das Gesetz soll den Angaben zufolge am 8. April im Bundesrat beschlossen werden, damit es spätestens zum 1. Mai 2022 in Kraft treten könne. Dies sei nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung stehe, so das Ministerium.

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